Dank der sehr hohen Hygienestandards in Zahnarztpraxen ist das Risiko, sich mit HIV, Hepatitis B (HBV) oder Hepatitis C (HCV) zu infizieren oder diese Viren weiterzugeben, äußerst gering in Deutschland – und das gilt sowohl vor als auch nach der Corona-Pandemie. Wichtig zu wissen ist dabei: Das Übertragungsrisiko von Hepatitis B ist etwa 100-mal und das von Hepatitis C etwa 10-mal höher als das von HIV – dennoch sind alle drei Infektionsrisiken bei konsequenter Einhaltung der Hygienemaßnahmen praktisch vernachlässigbar.
Die deutsche Zahnärztekammer und die deutsche AIDS-Stiftung setzen sich intensiv mit den Unsicherheiten im Umgang mit HIV auseinander. Durch die etablierten Hygienestandards ist eine Übertragung im zahnärztlichen Umfeld nahezu ausgeschlossen. Ziel ist es, eine hochwertige Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig Ängste abzubauen.
Die meisten HIV-positiven Patientinnen und Patienten befinden sich unter wirksamer antiretroviraler Therapie und regelmäßiger ärztlicher Kontrolle, wodurch die Viruslast in den meisten Fällen unter der Nachweisgrenze ist.
In einigen Fällen können Zahnärztinnen und Zahnärzte sogar Hinweise auf eine mögliche HIV-Infektion früher erkennen als die Betroffenen selbst – etwa durch bestimmte Symptome oder begleitende Befunde im Rahmen der Behandlung.
Ein reales Infektionsrisiko besteht nur dann, wenn virushaltige Körperflüssigkeiten über offene Wunden, Schleimhäute oder kontaminierte Instrumente wie Kanülen oder Skalpelle in den Körper gelangen. Bei fachgerechtem Umgang mit Instrumenten und konsequenter Einhaltung aller Hygienevorschriften sind solche Situationen jedoch nahezu ausgeschlossen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Behandlung von HIV-positiven Menschen sind nicht notwendig. Jede zahnärztliche Behandlung muss grundsätzlich so erfolgen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern – unabhängig vom Infektionsstatus – ausgeschlossen ist.
Patientinnen und Patienten sind rechtlich nicht verpflichtet, ihre HIV-Infektion gegenüber dem Zahnarzt offenzulegen.
Diskriminierende Sonderbehandlungen – wie separate Behandlungsräume oder eine gesonderte Aufbereitung der Instrumente – sind weder erforderlich noch medizinisch begründbar..
Insgesamt tut sich also viel in der Forschung. Noch gibt es keine Heilung für alle, aber neue Ansätze machen die Hoffnung, dass sich in der Zukunft etwas ändert.
Quelle: aids-stiftung.de; www.bzaek.de