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Vom 11.06.2025-12.06.2025 fand die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) statt. Dort wurde beschlossen, dass das Bundesministerium für Gesundheit und der Gemeinsame Bundesausschluss darum gebeten werden zu überprüfen, ob eine Aufnahme eines freiwilligen einmaligen Tests auf HIV in die allgemeine Gesundheitsuntersuchung gemäß § 25 Abs. a Sozialgesetzbuch V (,,Check-up 35‘‘) möglich ist. 

Das ist ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Prävention und eine gute Möglichkeit zur Detektion unbekannter Infektionen.

Quelle: https://www.gmkonline.de/beschluesse.html?id=1699&jahr=2025

 


 

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