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ChroniCare Newsletter Juli 2019

ChroniCare Newsletter Juli 2019

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Lieber Leserinnen und Leser,

in der Juli Ausgabe der ChroniNews berichten wir über aktuelle Kurznachrichten aus Wissenschaft und Forschung.

Wir informieren Sie über das Pilotprojekt S.A.M. – Mein Heimtest. Im letzten Jahr gestartet zieht die Aids-Hilfe ein erstes positives Resümee.

Weiterhin berichten wir über das Thema Reisen mit Medikamenten. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick auf welche Aspekte Sie bei Ihren Vorbereitungen achten sollten.

Erfahren Sie mehr darüber wie eine genetische Mutation des CCR5 Gens vor HIV schützt.

In den Medien wird derzeit viel über verbotene Rabatte und Bonuspunkte in Apotheken berichtet: wir fassen für Sie das aktuelle BGH-Urteil zusammen und berichten in diesem Zusammenhang über die Diskussion fragwürdiger Bonuspunkte für den Erwerbe von HIV-Schnelltests in der Schweiz.

Die weiteren Themen in dieser Ausgabe: Cabotegravir/Rilpivirin: US-Zulassung beantragt; Trump erschwert HIV- und Krebsforschung; Verleihung des Medienpreises HIV.

Zu guter Letzt möchten wir Sie wieder auf die Juli der Aidshilfe Köln aufmerksam machen sowie auf das Angebot der Individualverblisterung Ihrer Medikamente durch die Birken-Apotheke verweisen. Beachten Sie auch die Verfügbarkeit des neuen ChroniCare Fragebogens No.3/19.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Ihr ChroniNews-Team der Birken-Apotheke

Gut vorbereit für die Reise

Für manche Länder werden Reiseimpfungen benötigt. Diese müssen frühzeitig durchgeführt werden, da der vollständige Schutz erst nach ein paar Wochen oder Monaten erreicht ist. Über dies sollte man sich frühzeitig informieren. Welche Impfungen möglich sind, ist zusätzlich noch von weiteren Faktoren wie der Compliance abhängig. Von diesem hängt zusätzlich noch ab, ob eine beispielsweise eine Malaria-Prophylaxe möglich ist.

Wichtig ist, dass genügend Medikamente mit auf die Reise genommen werden. Sollten Tabletten fehlen, kommen bei laufender Therapie Krankenkassen und Auslandskrankenversicherungen meist nicht für die entstehenden Kosten auf. Medikamente sollten im Handgepäck gelagert werden, damit es nicht im Aufgabegepäck verloren geht. Zusätzlich sollte eine englischsprachige Bescheinigung des Arztes mitgeführt werden, dass die Medikamente regelmäßig genommen werden müssen. Probleme bei der Einreise oder Zoll können so verhindert werden. Die Diagnose HIV muss nicht mit draufstehen, um Diskriminierung zu verhindern. Das Mitführen eines Medikationsplanes, auf dem nicht nur die Handelsnamen, sondern auch die Wirkstoffnamen stehen, ist zu empfehlen. Die Temperaturen am Reiseziel sollten beachtet werden, da viele Medikamente nicht über 25°C gelagert werden dürfen. Bei Reisen in andere Zeitzonen sollte der Einnahmezeitpunkt angepasst werden, um die Therapie wirksam fortsetzen zu können. Dies geht durch schrittweises Anpassen an die Zeitzone des Reisezieles.

Bei HIV infizierten Personen besteht ein erhöhtes Risiko reiseassoziierter Infektionen. Hierbei können das Immunsystem und gleichzeitig auch die HIV-Viren aktiviert werden.

Vor Reisebeginn sollte man sich informieren, wo man als HIV-infizierte Person medizinische Hilfe erhält, falls etwas Unvorhergesehenes eintritt. Dies kann vor Reisebeginn in der Apotheke erfragt werden.

Einige Länder haben Einreisebeschränkungen für HIV-infizierte Personen. Hierzu zählen zum Beispiel die Russische Föderation, Moldawien und China. Dies sollte vor Reisebeginn geprüft werden.

Quelle: www.nochvielvor.de/hiv-und-reisen/; www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/aids/article/929563/hiv-infektion-reisen-drauf-achten.htmlMED-INfO Med. Information zu HIV und AIDS; HIV und Reisen; Ausgabe 54; November 2005

 

Heimtest auf HIV und Geschlechtskrankheiten: Aids-Hilfe zieht positives Feedback

Beim HIV-Test setzt die Aids-Hilfe auf eine Vielfalt verschiedener Möglichkeiten. Dies ist nötig um einerseits die Bedürfnisse der jeweiligen Menschen ernst zu nehmen, andererseits um die zu hohe Zahl unentdeckter Infektionen zu reduzieren.

Zu diesem Zweck wurde vor ungefähr neun Monaten das Pilotprojekt S.A.M. – Mein Heimtest gestartet. S.A.M. ist die Abkürzung für „sampling“, englisch für Probenentnahme. Ziel des Projektes ist es durch den Heimtest die Möglichkeit zu bieten zu Hause zu testen und dadurch die individuelle Hemmschwelle zu reduzieren und bisher nicht erreichte Zielgruppen anzusprechen.

300 Nutzer haben sich seither für S.A.M. entschieden und sich online registriert. Laut einer Umfrage haben 51% dieser Nutzer zuvor keine beziehungsweise nur sehr unregelmäßig einen Test gemacht. Die Diagnoseraten lagen bisher bei 6,8% für Chlamydien, 4,3% für Gonorrhoe, 1,8% für Syphilis und 2,2 % für HIV.

Wer sich für S.A.M. entscheidet, führt im Anschluss an die Online-Registrierung in vier bayrischen Testtestellen (München, Nürnberg, Regensburg) ein Erstgespräch mit persönlicher Beratung durch. Dabei entscheidet man sich ob man das Testkit alle drei, sechs oder zwölf Monate automatisch zu gesendet bekommt. Ein Testkit kostet den Anwender 32€.

Für den Test selber werden zu Hause Blut- und Urinproben sowie Abstriche entnommen und in ein Hamburger Labor gesendet. Über das Ergebnis werden die Nutzer via SMS benachrichtigt. Liegt eine Infektion vor, wird der Anwender um Rückruf gebeten. Ihm steht dann eine medizinische Fachkraft zur Verfügung, die durch ein Beratungsgespräch auf medizinische Einrichtungen und Aidshilfen verweisen kann.

Quelle: www.aerzteblatt.de (ah)

HIV-Test aus dem Supermarkt und PAYBACK in der Apotheke

Auf dem Kassenband liegen: Brot, Butter und ein HIV-Test. Ein ähnliches Szenario könnte sich in der Schweizer Supermarktkette Migros abspielen. Dort wurde aktuell ein HIV-Heimtest ins Sortiment aufgenommen - und die ersten Käufer bekommen sogar zusätzliche Bonuspunkte.

Während die Schweizer Ärzte diesem Vorstoß eher kritisch gegenüberstehen, unterstützt die Aids-Hilfe Schweiz den Verkauf.

Gegner bemängeln vor allem die Zuverlässigkeit, falsche Sicherheit und die falsch positiven Ergebnisse. Da sich die Antikörper erst nach einiger Zeit bilden, kann der Selbsttest eine HIV-Infektion beispielsweise erst nach 12 Wochen sicher ausschließen. Auch stünde dem Käufer bei einem positiven Testergebnis kein beratendes Fachpersonal zur Seite.

Die Schweizer Aids-Hilfe sieht in der Entwicklung eine Chance für alle, die sich bisher nicht getraut haben oder eine lange Anreise scheuen. Der Test aus dem Supermarkt sei sicher in der Anwendung und sehr zuverlässig.

Seit Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung Ende 2018 sind HIV-Selbsttests auch in Deutschland frei verkäuflich und können in Apotheken, Drogerien oder über das Internet erworben werden.

Den „extra Bonuspunkten“ in der Schweiz steht in Deutschland aktuell das PAYBACK-System gegenüber. Selbst ein Apothekeneinkauf kann jetzt mit dem Punktesammeln verknüpft werden. Wie lässt sich PAYBACK und Datenschutz im Gesundheitswesen verbinden?

Während die übrigen Partnerunternehmen die gekauften Waren/erhaltenen Dienstleistungen zur Gutschrift an PAYBACK weiterleiten, werden die Daten des Einkaufs in Apotheken hingegen anonymisiert. Kunden erhalten in allen teilnehmenden Apotheken 1 PAYBACK Punkt pro 1€ Umsatz.

Dennoch, ein Heim-Test - mit oder ohne gesammelten Bonuspunkten - kann einen ersten Hinweis bieten, sollte aber durch einen weiteren Labortest bestätigt werden.

Quelle: www.ggg.at (as)

 

Trump erschwert HIV- und Krebsforschung

Fetales Gewebe ist in den USA Ausgangsmaterial für die medizinische Forschung, welche die Entwicklung neuer Behandlungsstrategien von HIV, Alzheimer und Krebs zum Ziel hat. Darüber hinaus könne das Material für die Entwicklung neuer Impfstoffe in Betracht gezogen werden. Auch wäre es möglich die Mutter-Kinder-Übertragung des gefährlichen Zikavirus weiter zu erforschen. Fetales Gewebe stammt von Ungeborenen ab der 9. Schwangerschaftswoche und wird zum Beispiel nach Schwangerschaftsabbrüchen gewonnen.

Die US-Regierung will nun mehren Institutionen die Forschungsgelder hierfür streichen. Betroffen sind die sogenannten National Institutes of Health, so unter anderem die University of California in San Francisco. Letztere wurde bislang jährlich mit ca. 2 Millionen US-Dollar für die Arbeit an fetalen Gewebe vom Staat gefördert. Dieser langjährige Vertrag sei Berichten zufolge bereits gekündigt.

US-Präsident Donald Trump habe sich angeblich persönlich für die Finanzierungseinschränkungen eingesetzt. Hintergrund ist wohlmöglich eine seit langem geführte Abtreibungsdebatte in den USA. Abtreibungsgegner fordern ein Ende der Forschung mit fetalem Gewebe und begrüßen den Vorstoß Trumps. Die Regierung gibt für ihre Entscheidung ethische Gründe an und fordert die Wissenschaft auf nach Alternativen zu fetalen Gewebe zu suchen.

Aktuell sind bei den National Institutes of Health drei Forschungsprojekte betroffen, welche nicht weiter staatlich finanziert werden. Die entsprechenden Wissenschaftler dürfen zwar noch weiter forschen, aber nur so lange bis der Vorrat an fetalem Gewebsmaterial verbraucht sei. Auch werde die Regierung künftig stärker überprüfen, in welchen Fällen staatliche Fördergelder fließen. Ausgenommen von Streichung der Finanzspritze sind hingegen 200 von der Regierung geförderter, externer Projekte mit Fötengewebe, z.B. an anderen Universitäten oder privaten Institutionen.

Die Kürzung der Finanzen stößt bei vielen Wissenschaftlern auf Unverständnis. So äußert sich beispielsweise Lawrence Goldstein von der Universität of California: „Es ergibt keinen Sinn, wertvolle Forschung zu verbieten, wenn das Gewebe der Föten ohnehin entsorgt wird.“ Goldsteins Universität hatte die Forschungsgelder bislang investiert, um HIV weiter zu erforschen. Hierzu wurden fetale Zellen genutzt, um das menschliche Immunsystem in Mäusen nachzubilden.

Die Entscheidung der Regierung der Forschung die finanziellen Mittel zu kürzen, könnte durchaus politisch motiviert sein. Es bleibt abzuwarten wie sich der aktuelle Streit über Abreibungen in den USA weiter entwickelt. Frauen im US-Bundesstaat Alabama z.B. sollen laut einem neuen Gesetz nicht abtreiben dürfen - sogar, wenn sie Opfer einer Vergewaltigung sind. Dass die scharfen Regeln wirklich bald gelten, gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Quelle: www.spiegel.de (ah)

Verleihung des Medienpreises HIV/ Aids in Hamburg

Seit nun 32 Jahren kommt es zu der Verleihung des Medienpreises HIV/Aids, einem Preis der Deutschen AIDS-Stiftung. Eine Jury aus Medizinern, Journalisten und Aids-Aktivisten wählten auch diesmal vier herausragende Beiträge aus, welche mit dem Medienpreis HIV/Aids 2017/2018 ausgezeichnet und mit einem Preisgeld von insgesamt 18000€ belohnt wurden. Den großzügigen Preis stellen gemeinsam Gilead Sciences GmbH und der Verband forschender Pharma-Unternehmen.

Auf dem Deutsch-Österreichischen Aids-Kongress überreichte unter anderem die Schauspielerin Jessica Stockmann die Preise an Birgit Wittstock für ihre Langzeitrecherche, an Florian Winkler-Ohm für seinen Blog flosithiv.com und an Martin Reichert für seine Publikation ‚Die Kapsel. AIDS in der Bundesrepublik‘.

Auch 14 Jugendliche der Bonner Aids-Hilfe und des LBST-Referates („LesbiSchwulen-und Trans-Referat“ - eine Vertretung homo-, bi- und transsexueller Studierender an der Universität Bonn), durften sich über den Jugend-Medienpreis HIV/Aids freuen. Für ihr gelungenes Theaterstück „Under Control“ im November 2018 wurden sie mit einem Preisgeld von 3000€ belohnt.

Quelle: www.presseportal.de (lj)

 

BGH verbietet Geschenke in Apotheken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die strengeren Beschränkungen für geringwertige Werbegaben in Apotheken bestätigt. Apothekenkunden dürfen in Zukunft beim Kauf von rezeptpflichtigen Medikamenten keine Kundenpräsente wie eine Packung Taschentücher, Traubenzucker oder Rabattgutscheine erhalten. Für die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel gilt diese Einschränkung nicht. Den Preis von rezeptfreien Arzneimitteln, welche die Kunden also auf eigene Kosten kaufen, dürfen Apotheken jedoch frei festlegen. Hier ist der Wettbewerb erlaubt und auch erwünscht.

Laut Gesetz sollen in Deutschland verschreibungspflichtige Arzneimittel überall gleich viel kosten. Durch die Mitgabe von Kleinigkeiten im Centbereich verstoßen Apotheken allerdings gegen diese Preisbindung, da die Werbegaben laut BGH eine Rechtsverletzung des Wettbewerbsrechts darstellen. Bisher hatte der BGH Minigeschenke - im Zusammenhang mit der Rezeptbelieferung - im Wert bis zu einem Euro durchgehen lassen.

Das aktuelle Urteil des BGH bedeutet nun aber noch nicht das Ende aller Zuwendungen. Viele Apotheken und auch Zivilgerichte teilen die Meinung, dass nicht jedes kleine Geschenk spürbar im Wettbewerb ist. Natürlich sollen die Apotheken nicht mit derartigen Zugaben werben. Von der aktuellen Diskussion ausgeschlossen sind im übrigen z.B. apothekentypische Kundenzeitschriften. Auch kann das zur Verfügung stellen von Warenproben zwecks Testung von Kosmetika nicht als Verstoß gegen die Preisbindung gedeutet werden.

Die offizielle Meldung des BGH-Urteils wurde zuletzt auch von zahlreichen Nachrichtenagenturen (Spiegel, Focus, Welt, Süddeutsche Zeitung etc.) veröffentlicht und somit einem breiten Publikum bekannt. Falls Sie noch Fragen zu dem Urteil bzw. dessen Auswirkungen haben, sprechen Sie uns gerne in der Apotheke an.

Genetische Mutation des CCR5 Gens schützt vor HIV

Eine Mutation des CCR5 Gens schützt vor HIV, verkürzt jedoch die Lebenszeit. Mutationen des Gens treten bei etwa 11% der nordeuropäischen Bevölkerung auf und bringen im Großteil der Fälle eine Resistenz gegen eine HIV- Infektion mit sich.

Aus der Mutation resultiert ein fehlerhafter und somit funktionsloser Rezeptor auf den T- Zellen. Das HI-Virus kann dadurch nicht mehr in die Immunzellen eindringen und sich nicht im Wirtskörper vermehren. Dies bedeutet aber nicht zwingend einen generellen Schutz gegen HIV, da einige HIV-Stämme einen anderen Rezeptor nutzen um in die Zellen einzudringen.

Zudem sterben die Betroffenen laut den Wissenschaftlern deutlich früher als Menschen, die die Mutation nicht tragen. Zum Beispiel wurde ein vierfacher Anstieg der Sterblichkeitsrate nach einer Influenza-Infektion beobachtet. Die genaue Ursache ist jedoch unklar, da der T- Zell Rezeptor vielfältige Funktionen hat.

Der Chinesische Forscher He Jiankui sorgte weltweit für Aufsehen, indem er mit Hilfe des CCR-5 Gens Babys durch Genmanipulation vor einer HIV- Infektion immun machte. He hat seinen Verstoß gegen die Regeln der Biomedizin damit gerechtfertigt, dass sich dadurch HIV-positive Paare den Kinderwusch erfüllen können.

Abgesehen von ethischen Fragen, die die Genmanipulation von Babys aufwerfen, ist es immer noch sehr gefährlich Mutationen in ein Genom einzuführen, ohne das volle Ausmaß der weiteren Auswirkungen zu kennen. He wurde mittlerweile von seiner südchinesischen Universität entlassen und weitere Forschungen wurden ihm untersagt.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=1&nid=103574&s=HIV (LR)

 

Cabotegravir/Rilpivirin: US-Zulassung beantragt

Die Zulassung für das erste injizierbare 2-Drug Regimen ist eingereicht. Die Firma ViiV Healthcare hat in den USA bei der Zulassungsbehörde FDA das erste monatliche, injizierbare 2-Drug Regimen aus Cabotegravir und Rilpivirin zur Behandlung von HIV-Infektionen zur Zulassung eingereicht. Wir berichten bereits in früheren Ausgaben der ChroniNews über die Entwicklung der Depotspritze. Mit einer Zulassung dieser ART ist wohl nicht vor 2020 zu rechnen.

Quelle: www.hiveandmore.de; https://www.viivhealthcare.com/en-gb/media/press-releases/2019/april/viiv-healthcare-submits-new-drug-application-to-us-fda-for-the-first-monthly-injectable-two-drug-regimen-of-cabotegravir-and-rilpivirine-for-treatment-of-hiv/ (ah)

Neuer ChroniCare Fragebogen ab dem 1. Juli 2019

Ab dem 1. Juli 2019 erscheint der neue ChroniCare Fragebogen Nr. 3 zur individuellen HIV-Therapie. Dieser befasst sich u.a. mit der injizierbaren Therapie und mit den auftretenden Nebenwirkungen. Ebenfalls wird thematisiert, welche Neuerungen sich HIV-Patienten bei Ihrer Therapie wünschen.

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